Dieses Blog durchsuchen

Sozialstaat . . .

. . . ist nur als Nationalstaat möglich: seine daseinsvorsorgende Inklusivität beruht darauf, dass sie an den Grenzen aufhört. Gleichheit und Gerechtigkeit aber, welche den Anspruch auf Umverteilung begründen, sind keine nationalen Grundsätze, sondern gelten wie auch die Menschenrechte, aus denen sie sich herleiten, weltweit. Die ultimative Umverteilung muss daher als universalistische Ideologie auf den Weltstaat bzw. die Weltgesellschaft zielen. Da es diese noch nicht gibt, müssen Staaten, in denen die Menschenrechte das höchste Gebot sind, ihre Sozialsysteme für die Zuwanderung öffnen. Diese dürfte die davon betroffenen Sozialstaaten indessen eher zerstören, als ihr Vorbild zu globalisieren. Der Sozialstaat befindet sich angesichts der Globalisierung mit ihrer umfassenden Mobilisierung von Produktionsfaktoren und Informationsströmen in der Defensive. Ein Ausbau des Sozialstaats bei gleichzeitiger Öffnung der Grenzen könnte sich als nicht nachhaltig erweisen. Warum sollte daher die Interessensgemeinschaft der Leistungsträger den Sozialstaat nicht als Bodensatz des ohnehin aus der Mode gekommenen Nationalstaats sehen und die Zuwanderung als Anlaß nehmen, ihn abzubauen? Dies wäre eine konsequente »liberale« Lösung = völlige Faktorenmobilität & völlige Freizügigkeit. Möglich würde sie nur, wenn der Staat sich auf seinen rechtsstaatlichen Kern zurückzieht und soziale Interventionen unterlässt (wie dies etwa in den USA im 19. Jahrhundert während der Masseneinwanderung aus Europa der Fall war). Freilich läge dies nicht im Interesse der Unterschichten in den Sozialstaaten, die gegen eine solche Entwicklung »populistischen« Widerstand leisten würden, den wir in der Tat gerade beobachten. Die Protestparteien scheinen allerdings auch nichts anderes in ihrem Programm zu haben, als die Abschaffung des Sozialstaates, der mit seinem Protagonisten R. Blüm in eine Zeltstadt am Rande Europas abgeschoben werden könnte.